W.i.N. 2.0 – Wege in Niedersachsen

Prüfung von Sichtdreiecken bei Wirtschaftswegen

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind insbesondere die Sichtdreiecke bei Wirtschaftswegen in den Fokus geraten. Es ist wichtig, dass dieses Thema von den Kommunen rechtskonform umgesetzt wird.

So gilt es darauf zu achten, dass die Größe der Sichtdreiecke schon bei der Aussaat berücksichtigt und dauerhaft freigehalten wird. Gegebenenfalls sind die Anlieger auf notwendige Arbeiten, wie z.B. Rückschnitt, hinzuweisen.

 

Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten und unterstützen beim komplexen Thema „Sichtfeld“.

FöRL Wirtschaftswege

Die „FöRL Wirtschaftswege“ (Förderrichtlinie Wirtschaftswege) ermöglicht die Beantragung von Fördermitteln für die Modernisierung der ländlichen Infrastruktur (Wirtschaftswege) in NRW. Nordrhein-Westfalen stellt seinen Kommunen Millionenbeträge für die ländlichen Infrastrukturen im Land zur Verfügung.

Pro Projekt können bis zu 500.000€ Fördermittel eingesetzt werden (die Förderquote beträgt 60%).

Um in den Genuß von Fördermitteln zu kommen, ist ein anerkanntes Wirtschaftswegekonzept zwingende Voraussetzung.

Kurz: Nur mit Vorliegen eines anerkannten Wirtschaftswegekonzeptes, welches den Kriterien der Förderbedingungen entspricht- fließen Mittel in die Modernisierung ländlicher Infrastrukturen. Wir finden, gut so. Der Einsatz von Fördermitteln erfordert eine passgenaue Strategie.

Als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, die über umfassende Erfahrung aus zahlreichen Wirtschaftswegekonzepten verfügt, begrüßen wir die sinnvolle Förderung ausdrücklich. Die ländlichen Räume bedürfen einer nachhaltigen Stärkung, die von den Akteuren vor Ort allein nicht zu schultern ist.

Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten und unterstützen umfassend – von der Antragstellung bis zur baulichen Umsetzung.

weitere Informationen…

Online-Seminare zur Straßenkontrolle im Rahmen der Verkehrs-sicherungspflicht

Speziell zum Thema Straßenkontrolle / Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bieten wir online-Seminare an beim ifV -Institut für Verwaltungswissenschaften.

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Es gilt folgende Staffelung:

Kommunen bis 10.000 Einwohner

Kommunen von 10.000 bis 25.000 Einwohner

Kommunen von 25.000 bis 100.000 Einwohner

Kommunen ab 100.000 Einwohner

 

zum ifV…

W.i.N. – Wege in Niedersachsen / Projekt erfolgreich beendet

Drei neue Allradfahrzeuge für die Ge-Komm GmbH-Fahrzeugflotte

Anerkennung Ländlicher Wegenetzkonzepte gemäß FöRL Wirtschaftswege

Für zahlreiche Kommune haben die Experten der Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur Leistungen zur „Anerkennung von Wirtschaftswegekonzepten“ gemäß Checkliste des Landes NRW erbracht.

 

Vorhandene Konzepte der Kommunen werden durch die Experten der Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur „fit gemacht“ für die Förderung gemäß NRW-FöRL Wirtschaftswege.

Zahlreiche Kommunen profitieren davon. U.a. die Stadt Ahaus. Diese konnte Fördermittel in Höhe von 500.000 € / Vorhaben beantragen für die nachhaltige Modernisierung ihrer Wirtschaftswege.

 

 

 

Wallfahrtsstadt Werl

Samtgemeinde Mittelweser

Foto: Arne Hildebrandt

Auch für die Samtgemeinde Mittelweser im niedersächsischen Kreis Nienburg / Weser mit den Verbandsgemeinden Estorf, Husum, Landesbergen, Leese und Stolzenau erstellen die Experten der Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur aus dem Osnabrücker Land ein Wirtschaftswegekonzept.

Mit der öffentlichen Bürgerinformation am 08. Oktober 2019 ist der Dialog für alle Interessierten eröffnet. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, mittels des Bürgerdialogportals www.wirtschaftswegekonzept.de Kommentare abzugeben.

 

Die bisherige Resonanz ist mehr als vielversprechend. Zahlreiche Interessierte haben bereits sehr konstruktive Kommentare über das Portal verschickt.