Wie werden Wirtschaftswegekonzepte in NRW gefördert?

Eine Förderung ist in der für das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ festgelegten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ möglich. Die Anträge auf Förderung sind zu bestimmten Stichtagen (jeweils der 31. Oktober eines Jahres) bei den Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden einzureichen.

Die Anträge werden danach vom zuständigen Fachreferat im zuständigen NRW-Ministerium einem Ranking anhand festgelegter Auswahlkriterien unterzogen, um die Reihenfolge der möglichen Bewilligungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestimmen.

Die Auswahlkriterien bilden die ländlichen Strukturen einschließlich der Siedlungsstruktur, die landwirtschaftliche Situation und die agrarstrukturellen Verhältnisse sowie den Nutzungsdruck bzw. die Notwendigkeit eines Wegenetzkonzeptes über Punktwerte und die Gewichtung einzelner Kriterien ab. Dabei werden größtmöglich einheitliche und transparente Datengrundlagen verwendet. Einzelkriterien sind z.B. der Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Fläche am Gemeindegebiet in %, durchschnittliche Feldblockgröße in der Gemeinde in ha, Länge der (Haupt-)Wirtschaftswege je Gemeindefläche in km/km², Flächen für Siedlung in Anzahl je Gemeindefläche oder die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe je Gemeindefläche. Für diese Einzelkriterien liegen dem Land NRW statistische Daten vor. Unter dem Kriterium der Multifunktionalität ist die Bedeutung des Ländlichen Wegenetzes in der jeweiligen Kommune, insbesondere für die Ländliche Wirtschaft (einschließlich der Land- und Forstwirtschaft), für Tourismus, Freizeit und Erholung, Daseinsvorsorge und Mobilität, Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften, siedlungsstrukturelle Entwicklungen, Produktion erneuerbarer Energien u.a. im Antrag zu beschreiben.

Bei Fragen zur komplexen Thematik sprechen Sie einfach die Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur an. Die dortigen Experten beraten Sie gern.

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