Wie werden Wirtschaftswegekonzepte in NRW gefördert?

Eine Förderung ist in der für das NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ festgelegten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ möglich. Die Anträge auf Förderung sind zu bestimmten Stichtagen (jeweils der 31. Oktober eines Jahres) bei den Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden einzureichen.

Die Anträge werden danach vom zuständigen Fachreferat im MKULNV einem Ranking anhand festgelegter Auswahlkriterien unterzogen, um die Reihenfolge der möglichen Bewilligungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestimmen. Diese Vorgehensweise ist von der europäischen Kommission über die ELER-Verordnung vorgegeben.
Die Auswahlkriterien bilden die ländlichen Strukturen einschließlich der Siedlungsstruktur, die landwirtschaftliche Situation und die agrarstrukturellen Verhältnisse sowie den Nutzungsdruck bzw. die Notwendigkeit eines Wegenetzkonzepts über Punktwerte und die Gewichtung einzelner Kriterien ab. Dabei wurden größtmöglich einheitliche und transparente Datengrundlagen verwendet. Einzelkriterien sind z.B. der Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Fläche am Gemeindegebiet in %, durchschnittliche Feldblockgröße in der Gemeinde in ha, Länge der (Haupt-)Wirtschaftswege je Gemeindefläche in km/km², Flächen für Siedlung in Anzahl je Gemeindefläche oder die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe je Gemeindefläche. Für diese Einzelkriterien liegen dem Land NRW statistische Daten vor. Unter dem Kriterium der Multifunktionalität ist die Bedeutung des Ländlichen Wegenetzes in der jeweiligen Gemeinde, insbesondere für die Ländliche Wirtschaft (einschließlich der Land- und Forstwirtschaft), für Tourismus, Freizeit und Erholung, Daseinsvorsorge und Mobilität, Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften, siedlungsstrukturelle Entwicklungen, Produktion erneuerbarer Energien u.a. im Antrag zu beschreiben.

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