Wie hoch ist die Förderung gemäß FöRL Wirtschaftswege?

Gemäß FöRL Wirtschaftswege beträgt die Höhe der Zuwendung je Vorhaben 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro. Bei Vorhaben, die der Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie nach LEADER dienen beträgt der Fördersatz 70 Prozent.

Es können mehrere Vorhaben pro Jahr und Kommune gefördert werden.

Grundvoraussetzung ist ein anerkanntes Wirtschaftswegekonzept gemäß sog. Checkliste.

 

Zuwendungsfähig sind gem. FöRL Wirtschaftswege Ausgaben für

a) den Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter
Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten
KFZ-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und
forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke
dienen,

b) erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme
sowie

c) den Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse)

d) erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes.

 

Anm.:

Als nicht ausreichend befestigte Wege gelten diejenigen Wege, die der Belastung durch heute
gebräuchliche land- oder forstwirtschaftliche Maschinen und Transportfahrzeuge nicht mehr
gewachsen sind. Die Art der Befestigung ist dabei unerheblich, maßgeblich für die Tragfähigkeit
der Befestigung ist vielmehr der Wegeunterbau.

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