Was ist die FöRL Wirtschaftswege?

Unter FöRL Wirtschaftswege versteht man „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)“.

Veröffentlicht ist die Richtlinie durch den Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz – II-8-833.50.00 vom 15.3.2019.

 

Die Experten der Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infastruktur kennen sich aus und beraten alle Kommunen darüber gern.

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