Welche Arten von Ländlichen Wegen gibt es?

Für die Funktionszuordnung von Ländlichen Wegen gibt es keine allgemeingültigen Vorgaben. Die folgende Einteilung nach den „Richtlinien für den ländlichen Wegebau“ (RLW) Ausgabe August 2016 kann zum Zwecke besserer Kommunikation als Grundlage genutzt werden:

Verbindungswege verbinden einzelne land- und forstwirtschaftliche Betriebsstätten, Gehöfte und Weiler untereinander sowie mit benachbarten Orten oder schließen diese an das gemeindliche und überörtliche Verkehrsnetz an. Sie verbinden örtliche Wegesysteme und ermöglichen einen übergemeindlichen Verkehr. Sie nehmen sowohl allgemeinen ländlichen Verkehr als auch land- und forstlichen Verkehr auf. Verbindungswege sind ganzjährig auch mit hohen Achslasten befahrbar.

Feldwege dienen der Erschließung der Feldflur und werden je nach Verkehrsbeanspruchung, Funktion im Wegenetz und Erschließungsleistung als Hauptwirtschaftswege (HWW), Wirtschaftswege (WW) oder Grünwege angelegt.

Hauptwirtschaftswege dienen der weitmaschigen Erschließung der Feldflur. Sie schaffen die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Einsatz der Landtechnik und erfüllen häufig auch die Anforderungen an eine multifunktionale Nutzung.

Wirtschaftswege dienen der engmaschigen Erschließung der Feldflur.
Grünwege dienen der Erschließung und der Bewirtschaftung der Grundstücke. Sie sind unbefestigte Feldwege, die mit Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen bei geeigneter Witterung befahrbar sind.

Waldwege dienen der Walderschließung. Sie ermöglichen bzw. erleichtern u.a. den Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten, von Personen und Betriebsmitteln, die Erholung der Bevölkerung und Lenkung des Erholungsverkehrs. Waldwege werden in Holzabfuhrwege (Fahrwege) und Betriebswege (Maschinenwege) unterteilt.

Holzabfuhrwege sind überwiegend ganzjährig befahrbar und werden mit LKW, PKW und Arbeitsmaschinen befahren. Sie dienen im Seitenraum der Holzlagerung, haben hervorgehobene Erschließungswirkung und binden Waldgebiete an die öffentlichen Straßen an.

Betriebswege werden ausschließlich von PKW und Arbeitsmaschinen benutzt und dienen der weiteren Erschließung der Fläche und können bei Bedarf zu Holzabfuhrwegen entwickelt werden.

Sonstige Ländliche Wege stehen in der Regel auch Fußgängern, und Radfahrern, beschränkt auch Reitern zur Verfügung (Gehwege, Wanderwege, Radwege und Viehtriebe).

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