Was bedeuten die Wegekategorien A-I in NRW?

  • Kategorie A = klassifiziertes Straßennetz; maßgebliches Verkehrsmittel: allgemeiner KFZ-Verkehr
  • Kategorie B = Multifunktionale Wege, d.h. für den Radverkehr, land- und forstwirtschaftlichen (luf) Verkehr und / oder den eingeschränkten KFZ-Verkehr, Maßgebliche Funktion: Sicherung kleinräumiger Verbindungen und Erschließung, maßgebliche Verkehrsmittel: Radverkehr, luf- Verkehr, Anliegerverkehr (Verbindungswege gem. RLW)
  • Kategorie C = Wege zur Sicherstellung luf- Verbindungen oder Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke; maßgeblicher Verkehr: luf- Verkehr (Hauptwirtschaftswege oder Wirtschaftswege gem. RLW)
  • Kategorie D = Untergeordnete Wege mit Bedeutung für Fußgänger, d.h. Wege, die grundsätzlich zur Erschließungssicherung von kleineren Feldblöcken dienen und über die regelmäßig Fußgänger laufen oder Wanderrouten führen; maßgeblicher Verkehr: Fußgänger und luf- Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW)
  • Kategorie E = Wege mit untergeordneter Erschließungsfunktion, z.B. zu kleineren Feldblöcken für einzelne Anlieger, kein unmittelbares öffentliches Interesse; maßgebliches Verkehrsmittel: luf- Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW)
  • Kategorie F = Erschließungswege, die Einzelinteressen dienen; alle Verkehrsarten, aber nur in geringer Menge, z.B. Zufahrten zu einzeln gelegenen Wohnhäusern ohne luf- Bedeutung, Windkraftanlagen, Scheunen etc.
  • Kategorie G = im Netzzusammenhang weniger wichtige Wege, die ausschließlich der Feinverteilung innerhalb eines Feldblocks dienen oder zur Gewährleistung einer funktionierenden Verbindung bzw. Erschließung von geringer oder keiner Bedeutung sind.
  • Kategorie H = nicht mehr vorhandene oder genutzte Wege
  • Kategorie I = alleinführende Geh-, Rad, bzw. Reitwege
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