Wirtschaftswegeverbände in NRW

Eine wesentliche Herausforderung stellt für zahlreiche Kommunen insbesondere die Finanzierung eines bedarfsgerechten Wegenetzes samt Brückenbauwerken im Außenbereich dar. Neben den klassischen Verfahren des KAG (Einmalige Straßenausbaubeiträge) sowie der teilweise praktizierten Erhöhung der Grundsteuer A stellt dabei die Gründung von sog. Wirtschaftswegeverbänden eine Alternative dar. Eine solche Variante verspricht für die Akteure zahlreiche Vorteile.

Das Land NRW hat zwischenzeitlich klargestellt, dass solchen Lösungen nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) generell in bestimmten Fällen möglich sind. Durch Verbände nach dem WVG lassen sich Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Straßen und Wegen, die überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Interessen dienen, organisieren.

Da es sich hierbei um ein neues Konstrukt in NRW handelt, ergeben sich bei der konkreten Umsetzung in der Praxis viele Fragen und Hindernisse.

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