Prüfung von Sichtdreiecken bei Wirtschaftswegen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind insbesondere die Sichtdreiecke bei Wirtschaftswegen in den Fokus geraten. Es ist wichtig, dass dieses Thema von den Kommunen rechtskonform umgesetzt wird.
So gilt es darauf zu achten, dass die Größe der Sichtdreiecke schon bei der Aussaat berücksichtigt und dauerhaft freigehalten wird. Gegebenenfalls sind die Anlieger auf notwendige Arbeiten, wie z.B. Rückschnitt, hinzuweisen.
Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten und unterstützen beim komplexen Thema „Sichtfeld“.