FöRL Wirtschaftswege
Die „FöRL Wirtschaftswege“ (Förderrichtlinie Wirtschaftswege) ermöglicht die Beantragung von Fördermitteln für die Modernisierung der ländlichen Infrastruktur (Wirtschaftswege) in NRW. Nordrhein-Westfalen stellt seinen Kommunen Millionenbeträge für die ländlichen Infrastrukturen im Land zur Verfügung.
Pro Projekt können bis zu 500.000€ Fördermittel eingesetzt werden (die Förderquote beträgt 60%).
Um in den Genuß von Fördermitteln zu kommen, ist ein anerkanntes Wirtschaftswegekonzept zwingende Voraussetzung.
Kurz: Nur mit Vorliegen eines anerkannten Wirtschaftswegekonzeptes, welches den Kriterien der Förderbedingungen entspricht- fließen Mittel in die Modernisierung ländlicher Infrastrukturen. Wir finden, gut so. Der Einsatz von Fördermitteln erfordert eine passgenaue Strategie.
Als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, die über umfassende Erfahrung aus zahlreichen Wirtschaftswegekonzepten verfügt, begrüßen wir die sinnvolle Förderung ausdrücklich. Die ländlichen Räume bedürfen einer nachhaltigen Stärkung, die von den Akteuren vor Ort allein nicht zu schultern ist.
Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten und unterstützen umfassend – von der Antragstellung bis zur baulichen Umsetzung.