Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte in NRW – Stichtag für 2024 ist der 31.10.2023
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Erstellung kommunaler ländlicher Wegenetzkonzepte mit bis zu 75% der Gesamtkosten -max. 50.000€ pro Stadt/Gemeinde.
Dazu ist fristgerecht bis zum 31.10.2023 ein formaler Antrag auf Förderung, nebst Anlagen und Beschreibung der Multifunktionalitäten, einzureichen. Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens werden dann aus allen Anträgen die förderwürdigsten anhand bestimmter Kriterien ausgewählt und erhalten die Zusage samt Förderbescheid. Das gesamte Verfahren ist von der europäischen Kommision über die ELER-Verordnung detailliert vorgegeben.
Gern geben wir allen interessierten NRW-Städten und Gemeinden Auskunft über die Details zur Fördermöglichkeit sowie zur Antragstellung selbst.