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NRW-Förderung Ländliches Wegenetzkonzept
Bezeichnung Förderprogramm
Ländliche Wegenetzkonzepte.
Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden in NRW, die in der Gebietskulisse Ländlicher Raum liegen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung Ländlicher Wegenetzkonzepte.
Wie sind die Konditionen?
- Der Fördersatz beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 70.000 €.
- Auch die Umsatzsteuer kann unter bestimmten Umständen förderfähig sein.
- Es ist nur eine Antragstellung pro Stadt/Gemeinde zulässig.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn ist der Antrag zu stellen.
Stichtag für die Antragsstellung ist immer der 31. Oktober.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz vom 19.01.2026 ergänzt durch den „Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte” in der jeweils aktuellen Fassung.


