NRW-Förderung Ländliches Wegenetzkonzept

Bezeichnung Förderprogramm

Ländliche Wegenetzkonzepte.

 

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden in NRW.

 

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung Ländlicher Wegenetzkonzepte.

 

Wie sind die Konditionen?

  • Der Fördersatz beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 €.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
  • Es ist nur eine Antragstellung pro Stadt/Gemeinde zulässig.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

 

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Maßnahmenbeginn ist der Antrag zu stellen.

Stichtag für die Antragsstellung ist immer der 31. Oktober.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-Richtlinie) vom 26.1.2016.

ergänzt durch den „Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte” in der jeweils aktuellen Fassung.

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